Selbstständig machen in Österreich – darauf solltest du achten

Du möchtest deine eigene Firma gründen und möchtest dich bezüglich der gängigen Abläufe informieren? In diesem Beitrag erfährst du, welche rechtlichen Schritte du für deine Selbstständigkeit in Österreich beachten musst und welche Kosten dich erwarten. So kannst du ohne Hindernisse deine Firma gründen und geschäftlich aktiv werden.

Neue Chancen mit lokalen Geschäften

Ein lokales Geschäft in Form eines kleinen Ladens ist für viele Menschen ein wahrer Lebenstraum. In Verbindung mit einer ausführlichen Planung entwickelt sich dieser Traum zu einer realistischen Zielsetzung. Eine klare Vorstellung und natürlich ein guter Standort machen es möglich, in Zukunft selbstständig arbeiten zu können und eigene Kunden zu generieren.

Für die meisten angehenden Unternehmer ist ein Kleingewerbe die richtige Lösung. Sobald sich die Einnahmen mit der Zeit steigern, lässt sich noch immer eine andere Geschäftsform ohne verbindliche Einkommensgrenzen auswählen. In den meisten Fällen ist das Kleingewerbe jedoch der günstigste Ansatz, wenn es um einen sicheren und möglichst steuerentlastenden Start geht.

Alle Behördengänge für deine Selbstständigkeit

Sobald du dein Konzept entworfen hast, musst du einige Behörden aufsuchen. Hier in Österreich gibt es für die einzelnen Schritte der Gründung verschiedenste Anlaufstellen, denen du nach und nach einen Besuch abstatten möchtest. Da in den meisten Geschäften auch zusätzliche Mitarbeiter eine zentrale Rolle spielen, sind zusätzliche Behördengänge nötig. Falls du dein Unternehmen zunächst als Soloselbstständiger führst, entfallen die mit dem Personal verbundenen Anforderungen.

  • Anmeldung bei der Gewerbebehörde

Falls du ein reglementiertes oder freies Gewerbe ausüben möchtest, erfolgt die Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde. Richte dich hierbei direkt an die örtliche Behörde, die für deinen Standort verantwortlich ist. In Statutarstädten gibt es zudem die Besonderheit, dass die Anmeldung beim Magistrat erfolgt.

Während des Termins gibst du dein im Vorhinein ausgefülltes Formular ab, in dem du exakte Angaben zur Unternehmensleitung und zu deinen Aufgaben gemacht hast. Sobald du alle in den Anträgen beschriebenen Voraussetzungen erfüllst, wird dein Gewerbe rechtswirksam und kann noch am selben Tag der Anmeldung ausgeübt werden. Durch eine NeuFöG-Bestätigung kannst du dir die Kosten für die Gründung durch die WKO zurückholen. Vereinbare hierzu zunächst ein Beratungsgespräch mit der WKO und lass dich kostenfrei bei der Gewerbeanmeldung begleiten. Beim Gründerservice an genau 90 Servicestellen kannst du dir gleich hier einen Termin ausmachen: https://www.gruenderservice.at/site/gruenderservice/beratung-kontakt/Beratung-und-Kontakt.html

  • Anzeige beim Finanzamt

Deine unternehmerische Tätigkeit muss zudem dem Finanzamt gemeldet werden. Falls du dich für eine digitale eGründung entschieden hast, funktioniert dies direkt über das Unternehmensserviceportal. Verfügst du über einen Wohnsitz in Österreich, ist das Wohnsitzfinanzamt für dich zuständig.

Mithilfe eines Fragebogens werden während des Termins alle wichtigen Angaben erfasst, wonach das Finanzamt über deine steuerliche Erfassung entscheidet. Im Normalfall erhältst du anschließend deine individuelle UID-Nummer. Diese berechtigt dich zum Ausstellen von Rechnungen sowie zum Betreiben deiner Tätigkeit vor Ort.

  • Eintragung im Firmenbuch

Beim österreichischen Firmenbuch handelt es sich um ein öffentliches EDV-Verzeichnis. Als Kapital- oder Personengesellschaft kannst auch du dir deinen Platz in der Liste sichern und Suchenden alle relevanten Informationen zu deiner Selbstständigkeit mitteilen. Die Führung des Firmenbuches erfolgt hierbei durch die zuständigen Firmenbuchgerichte. Für Wien ist dies unter anderem das Handelsgericht Wien, in anderen Bezirken sind dies andere lokale Gerichte. An dieser Stelle lohnt es sich, das Formular mit allen Angaben zum Unternehmen auszufüllen.

  • Einstellung und Anmeldung von Arbeitnehmern

Neue Mitarbeiter müssen in Österreich vor Dienstantritt angemeldet werden. Hierzu reicht in der Regel eine Mindestangaben-Anmeldung aus, in der sich die Dienstgebernummer, der Name des Dienstgebers und Dienstnehmers, dessen Geburtsdaten, der Arbeitsbeginn und der Ort der Beschäftigung erfassen lassen. Eine Übertragung der Angaben ist digital mit ELDA Online möglich.

Nach sieben Tagen ist zudem die Vollanmeldung des Arbeitnehmers nötig. Achte auch im Nachhinein darauf, die Arbeitszeiten exakt zu dokumentieren und die Gehälter korrekt abzurechnen. Hierzu ist meist der branchenbedingte Kollektivvertrag hilfreich, in dem sich die Mitarbeiter anhand ihrer Tätigkeiten exakt einordnen lassen. Mit einer umfassenden und richtigen Angabe schützt du dich vor möglichen Strafzahlungen durch die Finanzpolizei.

  • Anzeige bei der Sozialversicherung

Wenn du neue Mitarbeiter einstellen möchtest, solltest du diese bei der Sozialversicherung melden. Erhebe hierzu alle persönlichen Daten zu deinen Dienstnehmern und gib diese in den dafür vorgesehenen ELDA Formularen ein. Anschließend kannst du die Angaben schnell und in digitaler Form direkt an die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen weiterleiten und die Anmeldung bestätigen. Fehlende Angaben musst du verpflichtend innerhalb von 7 Tagen nachreichen.

Schnelle Hilfe durch den WKO Gründerservice

Falls die vielen Aufgaben im Bereich der Selbstständigkeit auf den ersten Blick etwas verwirrend sind, steht dir der WKO Gründerservice zuverlässig zur Seite. Dieser begleitet dich von der ersten Geschäftsidee bis hin zur finalen Umsetzung und bewahrt dich vor rechtlichen Risiken. Mit einer kurzen Eingabe zu deinen Erwartungen kannst du dich rund um den WKO Gründerservice individuell beraten lassen – und das ganz ohne zusätzliche Aufwendungen oder Kosten.

Besteht für dich die Registrierkassenpflicht?

Sollten deine jährlichen Barumsätze die Grenze von 7.500 € überschreiten oder dein Jahresumsatz insgesamt über 15.000 € liegen, ist das Führen einer Registrierkasse für dich verpflichtend. Dies gilt seit dem 01. Januar 2016 und bezieht sich auch auf die Prognosen deiner Einkünfte. Solltest du langfristig jedoch unter dieser Einkommensgrenze liegen, ist die Registrierkasse nicht verpflichtend. Sobald du diesen Wert jedoch übersteigst, wird sie für dich zur Pflicht. Direkt in unserem Blog erfährst du mehr über die Registrierkassenpflicht und kannst direkt auf unseren Check zurückgreifen.

Die wichtigsten Maßnahmen im lokalen Marketing

Damit dein lokales Geschäft oder andere Kleingewerbe in deiner Region bekannter werden können, eignen sich auch digitale Maßnahmen ausgezeichnet. Immer mehr potenzielle Kunden beginnen ihre Suche auf Google und entscheiden anhand der besten Suchergebnisse. Eine gute Platzierung bei Google My Business verschafft deinem Geschäft dadurch einen gewissen Vorsprung und lässt dich viele neue Zielgruppen erreichen.

Gleiches gilt auch für digitale Firmenverzeichnisse in Österreich. Auch diese werden häufig genutzt, um ein lokales Unternehmen zu finden und die geeigneten Empfehlungen zu erhalten. Hierzu gehören beispielsweise firma.at, herold.at oder firmenabc.at. Schau dich in Verbindung mit deiner Gründung daher digital um, wie möglichst viele Menschen auf deine Firma aufmerksam werden. In unserer Anleitung zeigen wir genau auf wie du vorgehen musst damit du mit Firmenverzeichnissen eine bessere Position bei Google erreichst.

Selbstständig machen mit unserer Checkliste

Bei derart vielen Informationen und Schritten ist eine kurze Zusammenfassung immer hilfreich. Aus diesem Grund stellen wir dir in dieser Checkliste abschließend noch einmal die zehn wichtigsten Informationen zur Verfügung, um deine Firma zu gründen und dein Gewerbe anmelden zu können.

1) Entwickle deine Planung
Nur mit einem strukturierten Plan wird es dir gelingen, dich gegenüber der Konkurrenz durchzusetzen und deine Geschäftsidee erfolgreich zu etablieren.

2) Kalkuliere deine Gründungskosten
Die verschiedensten Behördengänge und natürlich Kosten für Miete, Mitarbeiter und Ausrüstung sind unvermeidbar. Kalkuliere sie am besten vorab und lass dich nicht überraschen.

3) Kläre die Markenrechte deiner Firma
Bei unzähligen Firmen ist ein Name schnell mal doppelt vorhanden. Informiere dich daher über das Firmenbuch, welche Namen bisher noch nicht vergeben sind.

4) Melde dein Gewerbe an
Direkt bei der zuständigen Gewerbebehörde kannst du alle erforderlichen Angaben zu deiner Tätigkeit hinterlegen. So erhältst du schnell die Genehmigung für dein Gewerbe.

5) Bestätige deine Firma beim Finanzamt
Wer in Österreich selbstständig ist, muss Steuern bezahlen. Aus diesem Grund bist du dazu verpflichtet, deine Geschäfte und Abläufe detailliert beim Finanzamt anzuzeigen.

6) Lass dich im Firmenbuch eintragen
Das Firmenbuch ist die zentrale Anlaufstelle, um alle lokalen Unternehmen zu finden. Hierbei darf natürlich auch dein Eintrag nicht fehlen.

7) Stelle die passenden Mitarbeiter ein
Ein Geschäft lebt von seinem Personal. Achte jedoch auf die Anmeldung deiner Mitarbeiter, was dank modernster Methoden direkt mit ELDA Online funktioniert.

8) Melde deine Mitarbeiter bei der Sozialversicherung an
In Verbindung mit allen wichtigen Daten zu deinen Dienstnehmern sorgst du für eine reibungslose Anmeldung bei der Sozialversicherung.

9) Sorge für eine ganzheitliche Buchführung
Steuern fallen regelmäßig an und auch Kosten sind monatlich zu bezahlen. Verwalte deine Einnahmen und Ausgaben daher umfassend und lass sich steuerlich beraten.

10) Erweitere deine betrieblichen Erfolge
Wenn deine Firma erst mal läuft, steht einer guten Zukunft nichts im Weg. Melde dich bei weiteren Fragen zu deiner Selbstständigkeit gerne direkt bei uns.