Das Geschäftsjahr ist bald zu Ende und der Registrierkassen-Jahresbeleg ist wieder in aller Munde. Zum Jahresende ist es in jedem Unternehmen meist hektisch doch die Jahresbelegs-Prüfung ist ein wichtiger Bestandteil der Registrierkassenpflicht und sollte nicht vergessen werden.
Bei OnlineBon wird der Jahresbeleg automatisch erstellt und geprüft. Ist deine Registrierkasse nicht an Finanzonline angebunden, ist eine manuelle Prüfung notwendig. In diesem Beitrag erfährst du alles über den Jahresbeleg und zur manuellen Prüfung mit der Finanzonline APP.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Jahresbeleg?
Der Jahresbeleg ist ein Null-Euro Beleg, gleich einem Monatsbeleg, und muss bis spätestens 31. Dezember um 23:59 Uhr erstellt werden. Es dürfen nach der Generierung des Jahresbeleges, keine Rechnungen mehr im Dezember erstellt werden. Falls doch, muss der Jahresbeleg noch ein mal neu erstellt werden.
Bis wann muss der Jahresbeleg geprüft werden?
Laut Registrierkassenverordnung muss der Jahresbeleg genauso wie der Startbeleg beim BMF geprüft werden. Die Prüfung des Jahresbeleges muss bis spätestens 15. Februar erfolgen und kann entweder manuell über die BMF Belegcheck-App durchgeführt werden oder bei online Registrierkassen auch automatisch über die Webservice Schnittstelle zu FinanzOnline.
Bei einer manuellen Prüfung gehe bitte wie folgt vor:
- BMF Belegcheck-App auf dem Smartphone öffnen
- „Code scannen“ aufrufen
- QR-Code des Jahresbeleges scannen
- Authentifizierungscode aus FinanzOnline eingeben
- Eine erfolgreiche Prüfung wird mit einem grünen Häckchen angezeigt
OnlineBon Kunden haben es dabei einfach, denn die OnlineBon Registrierkasse erledigt alle erforderlichen Schritte, von der Erstellung bis zur Prüfung des Jahresbeleges, automatisch im Hintergrund!
Wie funktioniert die Jahresbelegprüfung bei OnlineBon?
Bei OnlineBon wird der Jahresbeleg automatisch am 31. Dezember generiert und auch über den Registrierkassen Webservice Benutzer bei FinanzOnline direkt geprüft. Sobald danach der Monatsabschluss generiert wird, wird der geprüfte Jahresbeleg dem Monatsabschluss angehängt und kann der Buchhaltung übergeben werden.
Der Status der Jahresbelegprüfung ist in der OnlineBon Registrierkasse unter DEP Spezial Belege jederzeit ersichtlich.
Achtung: Der Jahresbeleg muss ausgedruckt für zumindest 7 Jahre aufbewahrt werden!