Gesetzliche Vorgaben

Was passiert, wenn ich keine Registrierkasse habe?

Kurz & knapp: Geldstrafe bis zu 5.000 € als Finanzordnungswidrigkeit. Zusätzlich kann das Finanzamt deinen Umsatz schätzen, was oft zu hohen Steuernachzahlungen führt.
Zuletzt aktualisiert: 24. Mai 2026

Was genau wird bestraft?

Folgende Verstöße sind strafbar:

  • Keine Registrierkasse trotz Kassenpflicht
  • Registrierkasse ohne Sicherheitseinrichtung
  • Kasse nicht bei Finanzonline registriert
  • Kein Jahresbeleg erstellt
  • Belege nicht an Kunden ausgehändigt (Belegerteilungspflicht)

Wie läuft eine Prüfung ab?

Das Finanzamt kann jederzeit eine unangekündigte Kassennachschau durchführen. Die Finanzpolizei kommt einfach vorbei und prüft:

  • Ist eine Kasse vorhanden und in Betrieb?
  • Ist die Sicherheitseinrichtung aktiv?
  • Stimmen die Belege?
  • Ist die Kasse bei Finanzonline registriert?

Wenn etwas nicht passt, wird ein Strafverfahren eingeleitet.

Das eigentliche Risiko: Umsatzschätzung

Die 5.000 € Strafe ist oft das kleinere Problem. Wenn das Finanzamt keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen findet, kann es deinen Umsatz schätzen. Das passiert meistens zu deinem Nachteil. Du zahlst dann Steuern auf einen geschätzten Umsatz — inklusive Zinsen und Zuschläge.

So vermeidest du Probleme

Mit OnlineBon bist du automatisch auf der sicheren Seite:

  • Sicherheitseinrichtung ist sofort nach Aktivierung aktiv
  • Alle Belege werden gesetzeskonform erstellt
  • Daten werden 7 Jahre in der Cloud gespeichert
  • Jahresbeleg wird automatisch erstellt und ans Finanzamt übermittelt

Einrichten dauert 5 Minuten. Das ist deutlich günstiger als 5.000 € Strafe.

Noch Fragen? Probier es einfach aus.

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